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Hinweis zur Sportordnung 2018 - 0.2 Sicherheitsbestimmungen

Bei den Wettbewerben VL und Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45, 2.5 ....) ist ein Augenschutz aus Sicherheitsgründen notwendig. Der Augenschutz muss einen Schutz des Auges mindestens von vorne und seitlich gewährleisten. Der Sportler trägt die Verantwortung für die Art des Schutzes seiner Augen selbst.

 

Achtung: Werden die o.g. Kriterien nicht erfüllt, ist ein Start bei den Kreis Meisterschaften und weiteren Meisterschaften nicht möglich.

 

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Veröffentlichung

Mo, 26. Februar 2018

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