Neuer Bedürfnisantrag für den Erwerb von Schusswaffen - zur sofortigen Verwendung

15.01.2021

Liebe Vereinsvorsitzende,

 

auf Grundlage des neuen Waffengesetzes musste der Bedürfnisantrag für den Erwerb von Schusswaffen anpasst werden.

Der Antrag ist mit dem Landesverwaltungsamt entsprechend abgestimmt und ist ab sofort zu verwenden.

Es werden nur noch die neuen Anträge zugelassen.

 

Das Format ist im PDF gehalten und kann sich teilweise über Auswahlfelder selbst befüllen.

Hierbei sind viele Regelnummern des DSB und wesentliche Regelnummern der Liste B entsprechend der beantragten Waffe hinterlegt.

Sollte einmal keine Übereinstimmung erfolgen, so kann der vorhandene Text einfach überschrieben werden.

 

Dem Antrag beizufügen ist künftig auch der Schützen- und Wettkampfpass in Kopie.

 

 

 

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