Sportschießen in Sachsen-Anhalt und im Kreis Wittenberg unter Auflagen im November wieder möglich

05.11.2020

Das Ministerium für Inneres und Sport hat für die Begrifflichkeit des Individualsports gem. der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung den Sportbetrieb geregelt.

Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auch auf Sportstätten erfolgen darf, sofern diese allein, zu zweit bzw. eigener Hausstand durchgeführt werden.
Der Schießstandbetreiber muss unter anderem die Nutzung freigeben, sowie weitere Maßnahmen erfüllen.

 

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise.

Information des  Landkreis Wittenberg, dieser trägt die Klarstellung des Ministerium für Inneres und Sport unter Einhaltung der Eindämmungsverordnung mit.

Wir freuen uns, dass das Ministerium den Weg des organisierten Sports folgt und risikoarme Sportarten damit wieder mit Einschränkungen ermöglicht.

 

Die genaue Klarstellung mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Download:

 

 

Bild zur Meldung: Sportschießen in Sachsen-Anhalt und im Kreis Wittenberg unter Auflagen im November wieder möglich