Ausbildung der Waffensachkunde und Schieß- und Standaufsicht
Für die Ausbildung zum Erwerb der Sachkunde nach § 7 WaffG i.V.m. §3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV und Schieß- und Standaufsichten nach §10 AWaffV., innerhalb des Kreisschützenverbandes 1990 e.V. stehen nur noch wenige freie Lehrgangsplätze zur Verfügung.
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