Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt (Stand: 04.05.2020)

Liebe Mitglieder,

nach der "fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" ist es nach § 8 gestattet Sportanlagen im Freien zu nutzen.

Nach einem Gespräch zwischen dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und dem Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht sind Schießstätten, die als offene Schießstände (nach 3 Seiten offen, ohne Überdachung) eingestuft sind, als Sportanlage im Freien zu betrachten. Die Einstufung der Schießstände ist der behördlichen Betriebserlaubnis oder des Berichtes der letzten Regelüberprüfung zu entnehmen. Geschlossene (Luftdruck-) Schießstände müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Wichtig ist hierbei unbedingt die Einhaltung aller in § 8 aufgeführten Voraussetzungen für den Betrieb der Sportanlagen:

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
  10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

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Veröffentlichung

Di, 05. Mai 2020

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