Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt (Stand: 04.05.2020)
Liebe Mitglieder,
nach der "fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" ist es nach § 8 gestattet Sportanlagen im Freien zu nutzen.
Nach einem Gespräch zwischen dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und dem Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht sind Schießstätten, die als offene Schießstände (nach 3 Seiten offen, ohne Überdachung) eingestuft sind, als Sportanlage im Freien zu betrachten. Die Einstufung der Schießstände ist der behördlichen Betriebserlaubnis oder des Berichtes der letzten Regelüberprüfung zu entnehmen. Geschlossene (Luftdruck-) Schießstände müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Wichtig ist hierbei unbedingt die Einhaltung aller in § 8 aufgeführten Voraussetzungen für den Betrieb der Sportanlagen:
- die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
- Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
- ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
- Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
- Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
- Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
- Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
- zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
- Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
Bild zur Meldung: Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt (Stand: 04.05.2020)