LSB: Erleichterungen im Vereins- und Insolvenzrecht beschlossen

Der Bundestag hat am 25. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Darin sind auch Erleichterungen im Bezug auf die Insolvenzhaftung für Vereine und Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen enthalten. So können beispielsweise Vorstandsmitglieder bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleiben, wenn Mitgliederversammlungen aufgrund des bestehenden Versammlungsverbotes ausfallen müssen.

 

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ enthält neben wichtigen Regelungen zum Mieterschutz auch für Sportvereine relevante Regelungen im Zivil- und Insolvenzrecht, die in der schwierigen Lage für Erleichterungen sorgen sollen.
So wird beispielweise die Insolvenzantragspflicht für Vereine bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, soweit die Insolvenzreife auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht und die Aussicht besteht, dass eine bestehende Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann.
Vereinsvorständen wird zudem ermöglicht, Vereinsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, Mitgliederrechte „im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.“
Auch wurde im Gesetz geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen oder ein Nachfolger gewählt wird. Diese Regelung galt bisher nur für den Fall, dass sie in der Satzung geregelt war.
Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume, die im Zeitraum von 1. April bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit nicht bedient werden können, dürfen nicht gekündigt werden, wenn die „Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.“ und kein anderer Kündigungsgrund besteht.


Hier finden Sie die ausführlichen Erläuterungen der Auswirkungen des „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ von Dr. Hendrik Pusch, Justitiar im LSB Sachsen:

PDF-DateiBundestag beschließt Vereinfachungen im Vereins- und Insolvenzrecht (25-03-20)

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Veröffentlichung

Mi, 01. April 2020

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