Nach Protest von Schützen : Koalition bessert beim Waffenrecht nach

Berlin Die Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht soll eigentlich noch in diesem Jahr über die Bühne gehen. Doch das wird knapp. SPD und Union haben nach der ersten Lesung der Waffenrechtsänderung im Bundestag noch einmal verhandelt.

 

Die geplante Reform des Waffenrechts soll Jägern, Sportschützen und Waffensammlern nun doch nicht so strenge Regeln auferlegen wie ursprünglich geplant. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, haben sich Union und SPD am Freitag aber darauf geeinigt, an der im Regierungsentwurf vorgesehenen Überprüfung der Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz festzuhalten.

Erleichterungen soll es demnach für Sportschützen geben. Sie sollen jetzt nicht mehr - wie im Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vorgesehen - regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen müssen, dass sie diese tatsächlich noch nutzen. Stattdessen soll das „Bedürfnis“ für den Waffenbesitz einmal fünf Jahre und einmal zehn Jahre nach der erstmaligen Erlaubniserteilung geprüft werden. Schießnachweise sind nicht für jede einzelne Waffe, sondern je Waffengattung zu erbringen. Nach zehn Jahren soll dann bei einem Sportschützen generell der Nachweis genügen, dass er Mitglied in einem Schützenverein ist.

 

Gegen den ursprünglichen Entwurf hatten nicht nur Jäger, Schützen und Waffensammler mobilgemacht. Auch die FDP und die AfD haben die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) scharf kritisiert.

Die AfD, deren rechtsnationaler „Flügel“ als „Verdachtsfall“ im Bereich Rechtsextremismus eingestuft wird, lehnt auch die Regelüberprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz ab. Diese automatisierte Abfrage soll sicherstellen, dass Extremisten legal keinen Zugang zu Waffen haben.

In dieser Frage steht auch die Union voll hinter den Plänen von Seehofer und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die nach dem rechtsextremistischen Terroranschlag in Halle die Notwendigkeit einer solchen Regelung betont hatten. Ein schwer bewaffneter Antisemit hatte am 9. Oktober versucht, sich Zugang zu einer vollbesetzen Synagoge zu verschaffen. Als ihm dies misslang, tötete Stephan B. vor dem jüdischen Gotteshaus eine Frau und später einen Mann in einem Döner-Imbiss. Der Attentäter hatte keinen Waffenschein. Seine Schusswaffen hatte er selbst gebaut und illegal über das Internet erworben.

„Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Die Regelabfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz ist der sicherste Weg, um dies zu verhindern“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) der dpa. Über den Gesetzentwurf soll im Dezember abschließend im Innenausschuss und im Plenum des Bundestages beraten werden. Die Bundesländer müssen zustimmen. „Wir haben eine pragmatische Lösung gefunden, die auch die Interessen der Schützen berücksichtigt“, sagte der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh.

Umstritten war zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist bislang generell verboten, die Bundesländer können diese Technik aber über das Jagdrecht im Ausnahmefall erlauben. Vor allem in Bayern, wo man befürchtet, dass dadurch Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest behindert werden könnten, gibt es Widerstand gegen ein generelles Verbot. Hier sollen allerdings noch konkretere Vorgaben vereinbart werden. „Aus Sicherheitsgründen lehne ich die waffenrechtliche Freigabe der Nachtzieltechnik ohne verbindliche Standards und Genehmigungsregelungen ab“, sagte Marc Henrichmann (CDU).

 

Eigentlich muss die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bis Ende des Jahres erfolgt sein. Dass der geänderte Gesetzentwurf den Bundesrat noch im Dezember passiert, ist aber nicht zu erwarten.

Quelle: (zim/dpa)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 30. November 2019

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen