Jugendförderung auch im Jahr 2019 möglich
Vereine können auch die inzwischen im fünften Jahr befindliche Jugendförderung durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt beantragen.
Die Kriterien sind kurz sowie übersichtlich gehalten und haben sich zu dem letzten Jahr nicht verändert.
Antragsfrist 30.09.2019
Das beschreibbare Antragsformular zum Download finden Sie hier.
Laden Sie sich das Formular herunter und bearbeiten Sie es am Computer.
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