Jugendförderung auch im Jahr 2019 möglich

Vereine können auch die inzwischen im fünften Jahr befindliche Jugendförderung durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt beantragen.
Die Kriterien sind kurz sowie übersichtlich gehalten und haben sich zu dem letzten Jahr nicht verändert.

Antragsfrist 30.09.2019

Das beschreibbare Antragsformular zum Download finden Sie hier.
Laden Sie sich das Formular herunter und bearbeiten Sie es am Computer.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 12. August 2019

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