Jugendförderung auch im Jahr 2018 möglich
19.02.2018
Vereine können nunmehr auch die inzwischen im vierten Jahr befindliche Jugendförderung durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt beantragen.
Die Kriterien sind kurz sowie übersichtlich gehalten und haben sich zu den letzten Jahren in nur einem Punkt geändert.
Antragsfrist 30.09.2018
Das beschreibbare Antragsformular zum Download finden Sie hier.
Laden Sie sich das Formular herunter und bearbeiten Sie es am Computer.
Zu Nachfragen steht Sportkoordinator Dirk Schwiderski unter Telefon 039203-93913 und/oder Email schwiderski@sv-st.de zur Verfügung.
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