Jugendförderung auch im Jahr 2017 möglich.
04.06.2017
Vereine können nunmehr auch die inzwischen im dritten Jahr befindliche Jugendförderung durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt beantragen.
Die Kriterien sind kurz sowie übersichtlich gehalten und haben sich zu den letzten Jahren nicht verändert.
Antragsfrist 30.09.2017
Das beschreibbare Antragsformular zum Download finden Sie im Download-Center.
Laden Sie sich das Formular herunter und bearbeiten Sie es am Computer.
Zu Nachfragen steht Sportkoordinator Dirk Schwiderski unter Telefon 039203-93913 und/oder Email schwiderski@sv-st.de zur Verfügung.