Jugendförderung auch im Jahr 2017 möglich.

04.06.2017

 

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Vereine können nunmehr auch die inzwischen im dritten Jahr befindliche Jugendförderung durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt beantragen.

Die Kriterien sind kurz sowie übersichtlich gehalten und haben sich zu den letzten Jahren nicht verändert.

Antragsfrist 30.09.2017

Das beschreibbare Antragsformular zum Download finden Sie im Download-Center.
Laden Sie sich das Formular herunter und bearbeiten Sie es am Computer.

Zu Nachfragen steht Sportkoordinator Dirk Schwiderski unter Telefon 039203-93913 und/oder Email schwiderski@sv-st.de zur Verfügung.