Neues Nachweisformular der Sportschützeneigenschaften für den Erwerb einer Waffe (§ 14 Abs. 2 und 3 Nr. 1 WaffG)

Dieser Nachweis kann nachträglich aus Schießbüchern / Schießklatten oder EDV-Aufzeichnungen des Vereins zusammengestellt werden

Der Name der Standaufsicht sowohl als Signum als auch deutlich lesbar in Druckbuchstaben ist zwingend erforderlich. Der Unterzeichnende des Vereins bestätigt, dass die oben genannten Einheiten geschossen wurden.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die Vorgaben über die Regelmäßigkeit einhalten.

Diese Regelmäßigkeit ist, wenn Sie über ein ganzes Jahr hinweg alle 12 Monate je 1x eingetragen haben und in dieser Zeit jeden Monat einen Schießtermin, bzw. bei kleinen Unterbrechungen (z.B. Urlaub, Krankheit, Vereinsferien) 18 Schießtermine über das ganze Jahr (12 Monate) erteilt, entsprechend nachweisen. Bitte die Pflichtfelder mit * gekennzeichnet auf dem Nachweisformular beachten!

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Veröffentlichung

Mi, 13. Dezember 2017

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