Hinweis zur Änderung ab dem Sportjahr 2018 - Beginnend ab dem 01.10.2017.

  • 1. Eintragung bzw. Änderung Zweitstartrecht 2018
  • 2. Wettkampfklassenänderung des Sportjahres 2018

 

Formulare sind auf der Homepage des KSV unter "DOWNLOAD" abgelegt.

 

Eine Kopie der Änderungsanträge sind dem Kreissportleiter zuzuführen.

 

 

Hinweis / Änderungen

 

0.7.2.1 Einzelschützen
Jeder Schütze kann nur für sich und auf seinen Namen schießen.
Jeder Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB oder bei Meisterschaften von Schießsportverbänden der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerb nur für einen Verein starten. Ist ein Schütze Mitglied in mehreren Vereinen, so hat er sich in jedem Wettbewerb vor Beginn des Sportjahres in Bezug auf die Starterlaubnis zu entscheiden.

 

 

Klassenerklärungen
Aufgrund der o.a. neuen „Klasseneinteilungen“ haben die von den Schützen dem SVST gegenüber
abgegebenen bisherigen „Klassenänderungserklärungen“ ab dem Beginn des Sportjahres 2018 keine
Gültigkeit mehr. Es werden daher nach den Weitermeldungen zu den DM, im Hinblick auf das
Sportjahr 2018, alle bisher erfassten „Klassenänderungserklärungen“ in unserer Sportdatenbank
gelöscht.
Nach Regel 9.1.1 der SpO (Stand: 01.01.2018) ist nunmehr ein Wechsel in eine andere
Wettkampfklasse separat auch für den Auflagebereich möglich! Diese Klassenänderungserklärung
(Höhermeldung) hat keine Auswirkungen auf die Zugehörigkeit zu den Wettkampfklassen Herren I –
IV bzw. Damen I – IV!
Sofern seitens der Schützen der Verbandsgeschäftsstelle bis zum 30.09.2017 keine
„Klassenänderungserklärung“ vorgelegt wird (hierzu ist ausschl. das auf unserer Homepage
verfügbare Formular zu verwenden), starten sie ab dem Sportjahr 2018 ihrem Alter entsprechend in
der jeweiligen „Klasse“.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 17. August 2017

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