Wichtige Informationen für Vereinsvorsitzende !!!!

Checkliste für jährliche Belehrungen.

Die Belehrungen werden auf Grundlage der DGUV-Vorschrift 1, „Grundsätze der Prävention“ verlangt und Durchgeführt.

Waffenrecht:

-  Transport von Waffen zum Schießstand/Wettkampf und zurück

- nicht zugriffsbereit, in verschlossenem Behältnis, nicht geladen, nicht unterladen,

   getrennt von Munition

- Verpacken und aufbewahren von Waffen

- Übergabe/Überlassen von Waffen

            - mit zu führende Dokumente

            - Sonderregelungen auf dem Schießstand 

  

Verhalten auf dem Stand:

- nur funktionssichere Waffen verwenden, nur in Funktionsweise bekannte Waffen

- vor jedem Schießen die Zugehörigkeit der Munition zur Waffe prüfen

- prüfen ob Munition auf dem Stand zugelassen ist

- Waffe, Magazine Trommeln erst in der Schützenposition, unmittelbar vor dem Schießen Laden

- bei Nutzung des Stechers erst während dem Zielen, also wenn das Zierl bereits erfasst ist,

  einstechen, eingestochene Waffe niemals absetzen, erst Stecher zurücknehmen

- Schießen erst beginnen, wenn Aufsicht da ist und das Schießen freigegeben hat

- Schießen erst beginnen, wenn Lüftungsanlage läuft

- Reinigungsarbeiten nur bei laufender Lüftung

- Bei Störungen Waffe mit Mündung immer in Richtung Geschoßfang halten, bis Sicherheit

  hergestellt ist

- Störungen und Schäden sofort melden

 

Standaufsichten:

- Vor Beginn des Schießens überprüft die Standaufsicht die Funktionssicherheit aller Anlagen und

   Dokumentiert eventuelle Schäden

- Im Schießstand ist während des Schießens und während der Reinigungsarbeiten die

   Lüftungsanlage eingeschaltet

- Auf dem Schützenstand herrscht eine ausreichende Beleuchtung

- Die anwesenden Schützen sind offensichtlich ausreichend sachkundig

- Die Standaufsicht erteilt unmissverständliche Anweisungen

- Alle Schützen folgen den Anweisungen der Schießstandaufsicht unverzüglich

- Die Standaufsicht entscheidet, ob bei Waffen- und Munitionsstörungen das Schießen eingestellt

  wird

- Alle Gegenstände auf der Ablage/Brüstung befinden sich außerhalb der Schussrichtung und der

  Reichweite der Seilzuganlagen

- Alle Anwesenden auf dem Schützenstand tragen Gehörschutz

- Es werden nur Waffen und Munition eingesetzt, die auf dem betreffenden Stand zugelassen sind

- Es wird nur in den auf diesem Stand zugelassenen Anschlagsarten und Entfernungen

  geschossen

 

- Die Schützen führen die Waffen nur von unten ins Ziel

- Der maximale Schwenkwinkel in Seite (15º) und Höhe (LD-Waffen 25º, alle anderen Waffen 30º)

   ist zwingend ein zu halten

- Die Standaufsicht steht stets auf der Seite der Schusshand

- Zur Trefferaufnahme gehen alle Schützen gleichzeitig und nur auf Anweisung der Aufsicht nach

  vorn

- Während der Trefferaufnahme bleibt ein Verantwortlicher bei den Waffen im Schützenstand

- Zuschauer im Schützenstand bleiben grundsätzlich hinter der Absperrung und verhalten sich

   absolut ruhig

- Waffen werden nur gesichert, entladen und geöffnet aus der Hand gelegt

- Neulinge und Gäste werden von einer separaten zusätzlichen Aufsicht betreut

- Die Schießstandaufsicht überprüft persönlich alle Waffen auf Sicherheit, bevor ein Schütze den

  Stand verlässt

- Die Schießstandaufsicht meldet Schießunfälle, beinahe Unfälle sowie Schäden unverzüglich dem

  Schießleiter und ist mitverantwortlich für eine entsprechende Dokumentation

- die Betriebserlaubnis mit allen dazugehörigen Auflagen in Bezug auf Schusszahlen,

- Schießzeiten, erlaubte Waffen und Munition, besondere Bedingungen auf Grund

  von baulichen Voraussetzungen usw. bildet die Grundlage für den Schießbetrieb

 

 

Reinigung der Schießstätte:

- verhalten bei der täglichen Reinigung des Schießstandes

- Verhalten bei der Generalreinigung des Schießstandes, zu verwendende

- Werkzeuge (Besen, Sauger, nass wischen usw.)

- tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Atemmasken,

- Schutzanzüge) bei Kontakt mit Bleistaub und Treibladungsrückständen (reinigen

- der Geschoßfänge und der Lüftungsanlagen einschließlich Filter)

- Beseitigung von Kehricht, Bleirückständen, anderem belastetem Material

- führen der notwendigen Dokumentationen zur Reinigung (Reinigungsbuch,

- Belehrungsbuch, Entsorgungsnachweise)

 

 

 

 

 

 

 

Checkliste für Schießstandaufsichten

Für die Checkliste Standaufsichten ist der vom DSB herausgegebene Leitfaden zur Ausbildung von Schieß- und Standaufsichten von 2016 bindend.

A. Vor Beginn des Schießens

1. Der Schießstand weist augenscheinlich keine Mängel oder Beschädigungen auf

2. Die Rettungswege sind frei von Gegenständen

3. Die Notausgänge lassen sich von innen leicht und ohne fremde Hilfe öffnen

4. Die Notbeleuchtung/Ersatzbeleuchtung ist funktionsfähig

5. Eine geeignete Feuerlöscheinrichtung ist auf dem Schützenstand vorhanden

6. Die vorhandene Feuerlöscheinrichtung ist augenscheinlich Funktionsfähig

7. Erste-Hilfe-Material ist aktuell, vorhanden und jeder Zeit zugänglich

8. Die Notrufeinrichtung ist zugänglich und funktionsfähig

9. Auf dem Schießstand ist eine gültige Schießstandordnung des DSB ausgehängt

(gegebenen falls auch die Vom DJV)

10. Der Name der Standaufsichten ist auf den Schützenständen ausgehängt

11. Ein Hinweis auf das geltende Rauchverbot ist deutlich erkennbar ausgehängt

12. Die Schießbahn ist frei von Gegenständen

 

B. Während des Schießens

 

1. Die Schießstandaufsicht beaufsichtigt das Schießen eigenverantwortlich

2. Die geltende Schießstandordnung wird vom Aufsichtsführenden umgesetzt

3. Die Be- und Entlüftungsanlage ist während des Schießbetriebes eingeschaltet

4. Die Einhaltung der Betriebserlaubnis bezüglich Waffen- und Munitions-

beschränkungen wird ständig eingehalten und überwacht

5. Die Benutzungspflicht für Gehör- und Augenschutz wird eingehalten

6. Die Schießstandaufsicht überwacht eventuelle Störungen bei Munition und

Waffen und greift bei Bedarf zielstrebig ein

 

C. Beim Wechsel der Schießstandaufsicht

 

1. Es erfolgt eine ordentliche Übergabe mit Information über Mängel bzw. Störungen

 

D. Nach Beendigung des Schießens

 

1. Der Schießstand wird ausreichend gereinigt

2. Angefallene Treibladungsrückstände werden sofort und vorschriftsmäßig entsorgt

3. Das Reinigungspersonal ist sachkundig unterwiesen

4. Die Reinigung wird Dokumentiert

5. Die Anlagen werden ordnungsgemäß abgeschaltet und gesichert

6. Die Funktionssicherheit wird in der Schießkladde dokumentiert und bestätigt

 

 

 

 

Vorzulegende Dokumente

bei

Überprüfungen einer Schießstätte

 

 

1. Schießkladde (Schießnachweis des Betreibers) ARAG Sportversicherung, ist Bestandteil des Versicherungsvertrages und ist als Dokument vom Betreiber der Schießstätte zu führen und weitere 10 Jahre aufzubewahren. Einziges amtliches Dokument zum Nachweis des Bedürfnisses für Sportschützen (WaffVwV § 8.1.1)

- Seiten nummeriert

- fortlaufend geführt, ohne Leerzeilen

- die einzelnen Schießtage jeweils abgeschlossen (nächste Zeile gesperrt)

- Standaufsicht und Schießleiter gegengezeichnet

 

2. Belehrungsbuch:

- jährliche Belehrung aller Mitglieder (Sicherheitsbelehrung) DGUV-Vorschrift 1, "Grundsätze der Prävention" § 4

- Einweisung/Unterweisung und Belehrung aller zum Einsatz kommenden Standaufsichten AWaffV § 10, (1) und (2)

 

3. Auflistung aller Schießstandaufsichten AWaffV § 10 (2), WaffVwV §27.4

 

4. Reinigungsbuch: Schießstandrichtlinien Pkt. 10.6.3.3.

- Tägliche Reinigung nach dem Schießen

- Generalreinigung Halbjährlich oder jährlich, je nach Festlegung in der Betriebszulassung

- dokumentiert sein muss wer, wann wie gereinigt hat und wer wie und wann den Kehricht entsorgt hat (Genehmigung nach § 27 Sprenggesetz bei abbrennen)

- alle Durchführenden haben persönlich zu unterschreiben.

 

5. Aktuelle Betriebserlaubnis (ausgestellt durch die Waffenbehörde) AWaffV § 12

 

6. Entsorgungsnachweise von Müll, Hülsen, Geschossen und Papier (Scheiben) BimschG, Gesetze zur Abfallbeseitigung

 

7. Neue Gutachten, wenn vorhanden AWaffV §12

 

 

 

Legende:

AWaffV - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz

WaffVwV - Waffengesetz-Verwaltungsvorschrift

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Schießstandrichtlinien DSB - Bundesministerium des Innern

 

 

Dieter Lübbers

Präsident

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 13. Juni 2017

Weitere Meldungen